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Schneefall: Hauseigentümer müssen Gehwege räumen

Pflicht kann auch auf den Mieter übertragen werden

Der Winter entfaltet in vielen Teilen Deutschlands seine weiße Pracht. Damit kommt auf die Haus- und Grundstückseigentümer eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet. Darauf weist Haus & Grund Harz Nord aus Seesen jetzt hin.

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Wege auf den jeweiligen Haus- und Grundstückseigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben sie damit dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten We-gen ausrutscht und sich verletzt. Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr eis- und schneefrei zu halten. Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht stän-dig fegen und räumen. Es ist ausreichend damit zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet.

Dazu Vorsitzender Frank Giesecke: Vermieter können die Räumungspflicht durch eine ent-sprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall beim Vermieter. Wird mit der Räumung ein Winterdienst beauftragt, zählen die entstehenden Auf-wendungen zu den Betriebskosten, die bei entsprechend üblicher vertraglicher Vereinbarung der Mieter zahlen muss.


Nähere Informationen erhalten Mitglieder in den Sprechstunden jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat ab 17.00 Uhr im Bürgerhaus Seesen, 2. Stock, Zimmer 305.

Nachricht vom 18.12.17 07:53

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