Direkt zum Inhalt




Wohngeldnovelle

Durch das Wohngeldstärkungsgesetz vom 30.11.2019 (BGBl. I S. 1877) (WoGStärkG) wird zum 1. Januar 2020 das Wohngeld um durchschnittlich 30 % erhöht, so zum Beispiel für einen durchschnittlichen 2 Perso-nenhaushalt von 145 ¤ auf 190 ¤ monatlich. Neu geschaffen wird eine zusätzliche Mietenstufe VII, die Haus-halte in Städten mit „besonders hohen Mieten“ besonders entlasten soll. Zusätzlich wird es ab dem Jahr 2022 dynamisiert und ab dann regelmäßig alle 2 Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mieten und der Einkommen angepasst.
Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss für einkommensschwächere Haushalte (Einkommensgrenze z. B. ca. 1300 ¤ pro Monat für ein 2 Personen-Rentnerhaushalt) zu den Mietkosten (Mietzuschuss) oder zu den laufenden Kosten für ein Eigenheim/Eigentumswohnung (Lastenzuschuss). Es kann also sowohl dem selbst-nutzenden Eigentümer als auch dem Mieter zustehen. Dabei hängt der Anspruch auf Wohngeld vom Ein-kommen, der Höhe der zuschussfähigen (!) Miete sowie der Zahl der zum Haushalt rechnenden Menschen ab.

Mehr dazu in der Sprechstunde!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nachricht vom 30.1.20 09:10

zurück

Druckversion

 

 

Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

Werbung
Werbung


Bilderleiste

Bilderleiste

Bilderleiste

Bilderleiste

Bilderleiste

Bilderleiste